Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Fa. FOXCAM (nachstehend auch „Vermieter“ genannt) und dem Auftraggeber (nachstehend auch „Mieter“ genannt) gelten unsere AGB in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültigen Fassung (nachstehend „AGB“ genannt).
  2. Die AGB des Vermieters gelten ausschließlich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Mieters erkennt der Vermieter nicht an; diese werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, sofern der Vermieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Mietgegenstand

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung der mobilen Fotobox sowie des Zubehörs (nachfolgend auch „Mietgegenstand“ genannt) gegen Entgelt.
  2. Der Mietgegenstand wird dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck und für die Dauer der Mietzeit zur Verfügung gestellt.

§ 3 Vertragsabschluss

  1. Die Darstellung von Waren und Dienstleistungen durch den Vermieter über die Webseite oder in Werbeanzeigen stellt ausdrücklich noch kein verbindliches Angebot dar, sondern gilt als unverbindliche Aufforderung an den Mieter, eine entsprechende Anfrage abzugeben. Die Anfrage kann per Webseite, E-Mail, Post, Telefon oder persönlich erfolgen.
  2. Wir bestätigen Ihre Buchungsanfrage durch Versand einer Empfangsbestätigung per E-Mail. Die Empfangsbestätigung Ihrer Buchungsanfrage stellt noch keine Vertragsannahme dar. Erst nach erfolgter Prüfung senden wir Ihnen eine verbindliche Auftragsbestätigung zu, womit ein Vertrag zustande kommt.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle angegebenen Preise sind Endpreise und beziehen sich auf den vertraglich festgelegten Zeitraum. Nach § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Die Preise enthalten die Miete für den Mietgegenstand, die Anlieferung und die Abholung im festgelegten Einsatzgebiet.
  2. Ist der einfache Fahrweg zum Veranstaltungsort länger als 30 km (gemessen an den PKW-Verkehrswegen ausgehend vom Hauptbahnhof Stuttgart), so wird jeder weitere begonnene km des einfachen Anfahrtswegs mit 1,50€ berechnet.
  3. Der Mietpreis ist spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungstag zur Zahlung fällig. Im Falle von Zahlungsverzug kann der Vermieter Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes verlangen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Vermieter unbenommen.

§ 5 Mietbedingungen

  1. Die Mietzeit beginnt mit der Anlieferung des Mietgegenstandes beim Mieter und endet mit seiner Abholung.
  2. Die Abholung erfolgt nach Vereinbarung, jedoch spätestens innerhalb von 24 Stunden. Ist eine Abholung des Mietsgegenstandes zum vereinbarten Zeitpunkt aus vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht möglich, verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter den hieraus entstehenden Schaden, insbesondere entgangenen Gewinn bei unmöglich gewordener Weitervermietung zu ersetzen.
  3. Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgsam zu behandeln und gegen Diebstahl zu sichern. Er ist verpflichtet, dem Vermieter technische Störungen unverzüglich mitzuteilen. Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden.
  4. Der Mietgegenstand ist dem Vermieter in ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.
  5. Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an dem Mietgegenstand über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus einem Dritten zu überlassen, insbesondere diesen zu vermieten oder zu verleihen.
  6. Der Mietgegenstand darf aufgrund seiner technischen Beschaffenheit ausschließlich in wettergeschützten Räumen verwendet werden.
  7. Der Mieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass eine Beschädigung des Mietgegenstandes ausgeschlossen wird.
  8. Sollen die Geräte in Räumlichkeiten Dritter verwendet werden, sorgt der Mieter vor Beginn der Veranstaltung für eine entsprechende Duldung des Dritten.
  9. Der Mieter ist verpflichtet eine funktionierende Stromquelle, WLAN und eine Fläche von 3 x 3 Meter bereitzuhalten.

§ 6 Widerrufsrecht

  1. Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
  2. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Vermieters.

§ 7 Stornierung/Kündigung

  1. Eine etwaige Stornierung/Kündigung hat ausschließlich per E-Mail zu erfolgen und ist zu richten an hey@foxcam.de
  2. Kündigt bzw. storniert der Mieter den Vertrag, so fallen bis zu 48 Studen vor dem vereinbarten Veranstaltungstag keine Kosten an. Bei weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Veranstaltungstag ist 75% des vereinbarten Mietpreises fällig.
  3. Sollten bereits Produktionskosten für die Fertigung von individuellen Gegenständen (Brandingkosten) entstanden sein, sind diese vollumfänglich zu begleichen.

§ 8 Haftung

  1. Der Mieter haftet in vollem Umfang für eventuell entstandene Schäden (Beschädigung durch unsachgemäße Handhabung, äußere Einflüsse, Diebstahl, etc.). Dies gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden. Wiederbeschaffungswert ist der Neupreis des jeweiligen Gegenstandes. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Für die Haftung des Vermieters gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für eventuelle Schäden durch die Mietgegenstände, die während des Gebrauchs der Mietsache entstehen können, haftet der Vermieter nur, wenn ihn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust der digitalen Daten durch einen technischen Defekt.
  3. Soweit dem Vermieter die Leistung unmöglich ist, ist der Mieter berechtigt, Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Mieters auf Schadenersatz maximal auf die Höhe des Mietpreises.

§ 9 Übergabe und Rückgabe

  1. Bei der Übergabe des Mietgegenstandes soll eine Materialkontrolle durchgeführt werden. Vollständigkeit und gegebenenfalls Zustand des Mietgegenstandes sind zu kontrollieren und entsprechend zu bescheinigen. Der Mieter kann auf die Materialkontrolle verzichten, wenn er die Vollständigkeit auch ohne Kontrolle bescheinigt. Der Vermieter bleibt dann berechtigt, den aktuellen Bestand nach seinem Wissen festzulegen. Mit der Übergabe des Mietgegenstandes geht die Gefahr auf den Mieter über.
  2. Bei der Rückgabe des Mietgegenstandes soll eine Materialkontrolle durchgeführt werden. Vollständigkeit und gegebenenfalls Zustand des Mietgegenstandes sind zu kontrollieren und entsprechend zu bescheinigen. Sollte der Mieter bei der Rückgabe auf die Materialkontrolle verzichten, so gilt der Vermieter als alleinige Kontrollperson. Er ist in diesem Fall berechtigt, Fehlbestände festzustellen und den Zustand des Mietgegenstandes nach seinem Ermessen verbindlich zu beurteilen.

§ 10 Urheberrecht

  1. Das Urheberrecht entsteht in der Person des Erstellers des Lichtbildes (des Bildmaterials). Der Mieter muss sich bei diesem um die Befugnis bemühen, das Bildmaterial verwenden zu dürfen. Das umfasst die Befugnis zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung bzw. Bearbeitung des Bildmaterials. Eine Verwendung des Bildmaterials durch den Vermieter findet nicht statt.
  2. Die Einholung der erforderlichen weiteren Rechte, etwa im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild der auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen, obliegt dem Mieter. Der Vermieter haftet nicht für die Verletzung von Bildnis- oder sonstigen Rechten Dritter und übernimmt auch keine Haftung für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial.
  3. Das Bildmaterial wird dem Mieter per Online-Galeire über die Homepage des Vermieters oder auf einem elektronischen Speichermedium zur Verfügung gestellt. Nach spätestens 2 Monaten wird das Bildmaterial beim Vermieter gelöscht.
  4. Dem Mieter obliegt die Sorgfaltspflicht sicherzustellen, dass es weder bei oder mit der Erstellung der Lichtbilder Rechte Dritter oder geltende Gesetze verletzt werden.

§ 11 Schlussbestimmung

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt der jeweilige Gerichtsstand am Sitz des Vermieters.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.

Stand: Juni 2019